Wer Anspruch auf die bezahlte Brille hat
Anspruch auf eine Bildschirmbrille vom Arbeitgeber haben alle Beschäftigten, die regelmäßig am Bildschirm arbeiten, ob in Vollzeit, Teilzeit oder Ausbildung. Voraussetzung ist die Bescheinigung von Betriebsarzt oder Augenarzt, dass die Alltagsbrille für die Monitordistanz nicht reicht. Das gilt in Etzleben für Büro und Verwaltung genauso wie für Telearbeitsplätze, welche der Betrieb eingerichtet hat.
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